Musterspesenreglement: Wie zürich athletics die ZKS-Vorlage ideal umgesetzt hat
Der Breitensport kann ohne das Ehrenamt nicht existieren. Insbesondere Trainerinnen und Trainer investieren jede Woche unzählige Stunden auf dem Sportplatz, um das Beste aus ihren Vereinskolleginnen und -kollegen herauszuholen. Diese Tätigkeiten werden mit Spesen vergütet, was jedoch einen hohen Administrationsaufwand mit sich bringt. Entsprechend hat der ZKS in Kooperation mit dem Kantonalen Steueramt Zürich ein Musterspesenreglement ausgearbeitet, welches genau auf diese Entschädigung der Freiwilligenarbeit im Breitensport abzielt und den Prozess erleichtern soll.
Seit zwei Jahren stellt der ZKS das Musterspesenreglement seinen Mitgliederverbänden zur Verfügung. Ein Verband, der die Vorlage genutzt hat, ist zürich athletics. Seit 2024 ist ein Spesenreglement, erstellt anhand der ZKS-Vorlage, im Verband für dessen Vereine gültig – und dies mit viel Erfolg, wie Beat Rüegg erzählt. Er ist verantwortlich für die Finanzen beim Leichtathletikverband und schildert, wie sie vom Musterspesenreglement profitieren konnten.
Das Interview mit Beat Rüegg und das Musterspesenreglement sind auf der Website vom ZKS zu finden: https://www.zks-zuerich.ch/spesenreglement/zurich/athletics
Bild: ZKS Archiv