Kampfrichter

Aktuelle Informationen 2021

Für das Jahr 2021 wird das Kampfrichterbrevet nicht automatisch verlängert. Kampfrichter, welche ihr Brevet im laufenden Jahr verlängern müssen, sind angehalten, an den angebotenen Fortbildungskursen teilzuneh-men. Falls kein Fortbildungskurs besucht wird, wird der Status «weggefallen» vermerkt. Um die Gültigkeit des Brevets wieder zu erneuern, muss 2022 lediglich ein Fortbildungskurs besucht werden. Wird 2022 kein Fortbildungskurs besucht, erhält das Brevet im Jahr 2023 den Status «weggefallen archiviert» und der Kampfrichter muss die Grundausbildung besuchen und erneut die Prüfung ablegen, um den Status «gültig» wieder zu erhalten.

Das Ressort Leichtathletik des STV wird drei zentrale, virtuelle Kampfrichterfortbildungskurse durchführen. Diese fin-den am 16. März, 24. März und 30. März statt. Die Anmeldung läuft zentral über den STV.

Kampfrichterkurse

Kampfrichterkurse werden unter anderem durch den Zürcher Turnverband organisiert.

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Auskunft

Juri Bertogg
Leiter Funktionärswesen